Schimmelbefall

Oftmals entwickeln sich Schimmelpilze im Verborgenen. Ein modriger, muffiger Geruch oder erste dunkle Flecken an Wänden, Decken oder Mobiliar weisen auf das Problem hin. Bei Verdacht auf Vorliegen eines verdeckten Schimmelpilzbefalls müssen die betroffenen Räume genauer untersucht werden. Falls erforderlich, müssen Hohlräume hinter Verschalungen, Decken oder Wänden freigelegt werden, um an die Schimmelpilzquelle zu gelangen. Zunehmend werden speziell ausgebildete Schimmelspürhunde eingesetzt, um verborgene Schimmelkontaminationen zu erkennen oder genauer gesagt „zu erschnüffeln“. Denn fast alle Schimmelpilze geben flüchtige organische Stoffe an die Raumluft ab, die ein speziell trainierter Hund riechen kann. Der Einsatz von Schimmelhunden ist derzeit allerdings noch umstritten, vor allem deshalb, weil der Hund zwar einen verdeckten Schimmelbefall markiert; dies aber noch keinerlei Aussage über das tatsächliche Ausmaß der Schimmelbelastung und über eine eventuelle gesundheitliche Gefährdung für die Bewohner zulässt.

 

Eindeutiger ist der Sachverhalt bei oberflächlich bereits mit bloßem Auge erkennbarem Schimmelbefall (zum Beispiel hinter Schränken, in Wandnischen etc.). Bei größerem Befall (bei mehr als ca. 20-50 cm² betroffener Fläche) muss nicht erst aufwändig analysiert werden, wie hoch die Schimmelbelastung in der Wohnung ist und welche Schimmelpilzarten im Einzelfall vorliegen. Es ist sogleich zu handeln.


Werden Schimmelpilzquellen entdeckt, muss den Ursachen für den Schimmelpilzbefall nachgegangen werden. Erst danach sollte der befallene Bereich sachgerecht saniert werden, wobei in jedem Fall die Ursachen bekämpft werden müssen.


Zunächst ist also zu klären, ob eine Schimmelpilzquelle vorhanden ist und welche Ursachen diese hat (bauliche Mängel, Fehlverhalten der Nutzer etc.).
Eine solche Untersuchung setzt hohen Sachverstand voraus und sollte durch eine dafür ausgewiesene Fachkraft durchgeführt werden. Eine einfache schematische Herangehensweise ist höchst problematisch. Es ist jeweils der konkrete Einzelfall unter Hinzuziehung aller vorhandenen Informationen zu beurteilen.


Vor Durchführung aufwändiger mikrobiologischer Untersuchungen sollte zunächst eine Ortsbegehung stattfinden. Bei dieser sollten die möglichen Ursachen für eine Schimmelpilzbelastung geklärt und in einem Begehungsprotokoll festgehalten werden. Bei der Begehung sollte geklärt werden, ob eine oder mehrere Quellen für Schimmelpilze in Innenräumen vorliegen. Über eine Analyse der Raumluft, des Haustaubs und/oder befallener Materialien können das genaue Ausmaß des Schadens und das gesundheitliche Risiko eingeschätzt werden. Die Analysen sollten nur durch sachkundige Labors vorgenommen werden, da falsches Vorgehen bei den Messungen und Fehlinterpretationen der Ergebnisse sonst nicht auszuschließen sind. 

Die Feststellung einer Schimmelpilzquelle im Innenraum ist nicht gleichzusetzen mit einer akuten Gesundheitsgefährdung der Raumnutzer. Das Ausmaß der Gesundheitsgefährdung ist abhängig von der Intensität und der Art des Schadens sowie von der Empfindlichkeit der Raumnutzer und kann oft nicht genau quantifiziert werden. Schimmelpilzwachstum im Innenraum wird - auch ohne diese genauen Dosis-Wirkungszusammenhänge - als ein hygienisches Problem angesehen und sollte deshalb nicht hingenommen werden. Es muss das Vorsorgeprinzip gelten, wonach die Belastungen zu minimieren sind (Minimierungsgebot), bevor es zu Erkrankungen kommt.


Ergibt die Beurteilung, dass eine Schimmelpilzbelastung im Innenraum vorliegt, sollte eine Sanierung erfolgen. Auch geringe Schimmelpilzquellen im Innenraum sind aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes zu beseitigen. Eine Schimmelpilzsanierung ohne Beseitigung der Ursachen ist allerdings nicht sinnvoll, da früher oder später mit einem erneuten Schimmelpilzwachstum zu rechnen ist. Daher ist es unerlässlich, die Ursachen für das Schimmelpilzwachstum, insbesondere die Frage eines erhöhten Feuchteeintritts, zu klären.

 

Sanierung von Schimmelpilzschäden

 

Schutzmaßnahmen:

  • Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren – Schutzhandschuhe tragen.
  • Schimmelpilzsporen nicht einatmen – Mundschutz tragen.
  • Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen – Staub-Schutzbrille tragen.
  • nach Beendigung der Sanierung duschen und Kleidung waschen.

Wichtig: Häufig wird empfohlen, bei der Schimmelpilzbekämpfung eine Essiglösung einzusetzen. Dieses ist jedoch zumeist nicht sinnvoll, da viele Baustoffe und insbesondere Kalk eine Neutralisation des Essigs bewirken und außerdem mit dem Essig organische Nährstoffe auf das Material gelangen, die das Pilzwachstum sogar fördern können.
Ebenfalls raten wir von der Verwendung chemischer Pilzbekämpfungsmittel (Lösungen mit Fungiziden) im Innenraum ab, da nicht auszuschließen ist, dass diese Stoffe über eine lange Zeit in den Innenräumen verbleiben und die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner gefährden.
Die Sanierung von schimmelpilzbefallenen Materialien muss das Ziel haben, die Schimmelpilze vollständig zu entfernen. Eine bloße Abtötung der Schimmelpilze reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können.
Bei der Sanierung von Schimmelpilzbefall auf Materialien können sehr hohe Konzentrationen an Sporen freigesetzt werden. Eine Sanierung sollte daher nur unter geeigneten Sicherheits- und Arbeitsschutzbedingungen durchgeführt werden.


Des Weiteren ist zu beachten, dass zum Beispiel für Allergiker oder Vorgeschädigte mit chronischen Erkrankungen der Atemwege sowie für Menschen mit geschwächtem Immunsystem ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, so dass dieser Personenkreis keine Sanierungsarbeiten „in Eigenregie“ durchführen sollte.


Umfangreichere Sanierungsarbeiten sollten von gewerblichen Firmen durchgeführt werden. Hierzu sind Firmen zu beauftragen, die mit solchen Sanierungsarbeiten, den hierbei auftretenden Gefahren, den erforderlichen Schutzmaßnahmen und den zu beachtenden Vorschriften und Empfehlungen vertraut sind.

 

Quelle: UBA "Hilfe Schimmel im Haus" 2003